Definition

Defekte Fahrzeuge oder Unfallfahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind und deren Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, werden in der Regel in einem Autoverwertungsbetrieb entsorgt. Die Autohersteller sind aufgrund der Altfahrzeugverordnung verpflichtet, die Fahrzeuge zurückzunehmen. Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen aller Art mit dem Ziel der Rohstoffrückgewinnung nennt man auch Fahrzeugrecycling.

Die Fahrzeuge werden zunächst begutachtet und für den Ausbau verkaufsfähiger Gebrauchtteile vorbereitet. Umweltgefährdende Betriebsstoffe, wie Kraftstoffe, Motorenöle werden entfernt und pyrotechnische Einbauten, wie Airbags, neutralisiert. Danach erfolgt der Ausbau gängig gehandelter Ersatzteile, wie Motor, Getriebe, Achsen, Lichtmaschine, Scheinwerfer, Stoßstangen, Sitze und vieles mehr. Wenn alle verwertbaren Teile ausgebaut sind, erfolgt die Endverwertung. Das Fahrzeug wird mit einer Presse verdichtet und mit einem Schredder zerkleinert.

Nicht wenige Fahrzeuge, die in Europa keine Straßenzulassung mehr bekommen, werden in Länder verkauft, die bezüglich der Verkehrssicherheit weniger strenge oder zum Teil sogar gar keine Vorschriften haben. Viele Fahrzeuge landen deshalb letztlich nicht in der Schredderanlage, sondern in Afrika oder in Nahost.