Rechtliches

Die Altfahrzeugverordnung regelt die Verwertung ausgedienter Fahrzeuge. Sie müssen einer anerkannten Annahmestelle oder Verwertungsstelle überlassen werden. Hersteller von Fahrzeugen sind demnach verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom letzten Halter zurückzunehmen.

Wer sein Auto widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, begeht den Straftatbestand der illegalen Altfahrzeugentsorgung. Die ordnungswidrige Entsorgung eines Altautos kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wenn umweltgefährdende Stoffe aus dem Fahrzeugwrack austreten, wird ein Straftatbestand nach §326 StGB erfüllt und dem Verursacher droht unter Umständen sogar eine Haftstrafe.

Alle Einzelheiten zur Verwertung von Altfahrzeugen sind in der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen geregelt.

Link zur Verordnung